Häufig gestellte Fragen
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Du kannst mich jederzeit über die Kontaktseite oder per E-Mail erreichen. Ich bemühe mich, innerhalb eines Werktages zu antworten.
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Ich melde mich schnellstmöglich bei dir und wir vereinbaren ein erstes Kennenlernen. So finden wir am besten heraus, ob und wie wir zusammenarbeiten werden.
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Nicht nur aufgrund meiner eigenen Biografie, aber auch durch meine Weiterbildungen und die langjährige berufliche Erfahrung bringe ich einen durchdachten und diskriminierungssensiblen Ansatz mit, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Ich kommuniziere klar und biete individuelle Maßnahmen an. Nicht nur was ich tue, sondern auch meine Haltung machen den Unterscheid.
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Gerade dann lohnt sich eine Beratung. In einem Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, was du brauchst, und ich erkläre dir meine Haltung sowie meine Arbeitsweise. In den Gesprächen zeige ich dir verschiedene, individuell auf dich abgestimmte Möglichkeiten auf und gebe dir durch meine langjährige Erfahrung wertvolle Tipps und Impulse mit, die dir helfen, mehr Klarheit zu gewinnen. Gemeinsam schauen wir, wo du gerade stehst, was dich beschäftigt und welche nächsten Schritte für dich sinnvoll sein können. Du musst also noch keine fertige Idee haben, denn oft entsteht die Richtung erst im Gespräch.
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Die einmalige Beratung ist ideal, wenn du vor einer akuten Entscheidung stehst und dir Unterstützung bei der Entscheidungsfindung wünschst. Ich zeige dir deine Möglichkeiten auf und gebe dir gezielte Impulse. Auch eignet sie sich, um dich optimal auf ein Bewerbungs- oder Konfliktgespräch vorzubereiten oder dein Arbeitszeugnis gegenzuchecken.
Die 3-monatige Begleitung ist die richtige Wahl, wenn du dich in einer größeren beruflichen Umbruchphase befindest – zum Beispiel beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit, bei einer Neuorientierung oder wenn du eine Führungsrolle bewusster gestalten möchtest. Hier arbeiten wir nicht nur an einem konkreten Thema, sondern entwickeln gemeinsam einen roten Faden, setzen Ziele und begleiten den Prozess über mehrere Schritte hinweg.
Kurz gesagt: Einmalige Beratung für akute Fragen – Begleitung für nachhaltige Veränderung.
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Die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben - unabhängig von der Unternehmensgröße. Jede*r Beschäftigte hat das Recht, sich bei Benachteiligung oder Diskriminierung an eine entsprechende Stelle zu wenden.
Wie diese Beschwerdestelle konkret ausgestaltet ist, kann jedoch je nach Größe und Struktur des Unternehmens variieren. Während größere Unternehmen oft eigene interne Stellen einrichten, können kleinere Betriebe auch pragmatische und schlanke Lösungen umsetzen.
Unabhängig von der Größe gilt: Eine gut funktionierende Beschwerdestelle trägt dazu bei, Vertrauen zu schaffen, Konflikte frühzeitig zu klären und eine diskriminierungssensible Unternehmenskultur zu fördern.
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Meine Haltung und Arbeitsweise sind diskriminierungssensibel und machtkritisch und dies zeigt sich auch in meinen Preisen.
Menschen, die sich aktuell in einer vulnerablen bzw. finanziell prekären Lebenssituation befinden, haben die Möglichkeit den Soli-Preis zu zahlen. Ich benötige keine Nachweise.